Bei dem Meteoritenschauer in Russland sind nach neuesten Angaben 1200 Menschen verletzt worden. Zahlreiche mit Handys aufgenommene Filme haben inzwischen ihren Weg ins Netz gefunden. Einige sind aus fahrenden Autos heraus aufgenommen worden. Im Hintergrund spielte Radiomusik. Und genau das ist der Grund, warum ein Video nicht bei YouTube zu finden ist. Da sich YouTube und die GEMA nicht über den Preis für eine Lizenzierung einigen können, filtert YouTube einen Großteil der Videos mit Musikanteilen heraus. Und dem ist mindestens eines der russischen Videos zum Opfer gefallen. Zum Glück gibt es eine GEMA-freie Version für Deutschland ...:
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16.2.13
Video vom Meteoritenschauer - Für Deutschland ohne Hintergrundmusik aus russischen Radios ...
Bei dem Meteoritenschauer in Russland sind nach neuesten Angaben 1200 Menschen verletzt worden. Zahlreiche mit Handys aufgenommene Filme haben inzwischen ihren Weg ins Netz gefunden. Einige sind aus fahrenden Autos heraus aufgenommen worden. Im Hintergrund spielte Radiomusik. Und genau das ist der Grund, warum ein Video nicht bei YouTube zu finden ist. Da sich YouTube und die GEMA nicht über den Preis für eine Lizenzierung einigen können, filtert YouTube einen Großteil der Videos mit Musikanteilen heraus. Und dem ist mindestens eines der russischen Videos zum Opfer gefallen. Zum Glück gibt es eine GEMA-freie Version für Deutschland ...:
1.2.13
Januar 2013 - Dies & Das
Vor der Bundestagsanhörung haben sich noch weitere Seiten zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu Wort gemeldet, u.a. der Bundesverband Deutsche Startups und der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Zur Anhörung siehe z.B. die Ticker-Nachlese der Süddeutschen.
Bei Clara Ison v. Google, 1-10-CV-163032 (Cal. Superior Ct. January 22, 2013) handelt es sich um ein neues Urteil aus den USA zum Keyword Advertising. Die Klägerin versuchte vergeblich, die Verwendung ihres Namens als Keyword verbieten zu lassen.
Die GEMA hat eine Unterlassungsklage gegen YouTube beim Landgericht München eingereicht, mit der sie Unterlassung der willkürlichen Schaltung der Sperrtafel "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrecht nicht eingeräumt hat." begehrt. Die Angabe erwecke den falschen Eindruck, die GEMA verweigere kategorisch die Lizenzierung. Hintergrund des Verfahrens sind die seit 2009 erfolglosen Verhandlungen zwischen der GEMA und YouTube. Im Kern geht es um eine Mindestvergütung pro Videoabruf. Die GEMA verlangt angeblich 0,375 Cent pro Videoaufruf. YouTube dagegen fordert eine prozentuale Summe, da sonst alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannt werden müssten. Mehr bei Heise.
Google führt ein neues Layout bei der Bildersuche ein, das für heftige Kritik sorgt. Bilder werden jetzt direkt bei Google in hoher Auflösung angezeigt. Details sind im Google-Blog beschrieben. Ob und wann die Änderungen auch in Deutschland kommen, ist noch nicht bekannt. Rechtlich dürfte Google auf alle Fälle Probleme bekommen. Die bisherige Bildersuche wurde von Gerichten sowohl in den USA als auch in Deutschland gebilligt, aufgrund der fair use Schranke des US-amerikanischen Urheberrechts bzw. vom BGH aufgrund der Annahme einer schlichten Einwilligung. Wenn jetzt aber ein Bild in hoher Auflösung von Google selber zugänglich gemacht wird, dürften diese Begründungen nicht mehr taugen. Siehe dazu auch "Verteidige dein Bild!"
Google macht angeblich im Kartellverfahren der EU Zugeständnisse. Die Kommission prüfe die Vorschläge. Mehr bei Heise.
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