Es ist zweifelhaft, dass es in den USA noch zu einer
echten Klärung der langjährigen Streitfrage kommen wird, ob Google für die
Verwendung fremder Marken als Keywords verantwortlich gemacht werden kann. Nachdem das von Jurin initiierte Verfahren kürzlich beendet wurde
(siehe Update AdWords-Recht), gaben Rosetta Stone und Google nun eine Einigung zu nicht näher
verlautbarten Bedingungen bekannt (mehr bei Reuters). Damit laufen nur noch zwei
AdWords-Verfahren in den USA.
In Deutschland wird für den 13.12.2012 die Entscheidung des BGH im Fall MOST Pralinen erwartet.
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