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Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

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Mehr über mich und Links & Law demnächst in einem Blog-Beitrag!



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1.2.13

Januar 2013 - Dies & Das



Vor der Bundestagsanhörung haben sich noch weitere Seiten zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu Wort gemeldet, u.a. der Bundesverband Deutsche Startups und der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Zur Anhörung siehe z.B. die Ticker-Nachlese der Süddeutschen.

Bei Clara Ison v. Google, 1-10-CV-163032 (Cal. Superior Ct. January 22, 2013) handelt es sich um ein neues Urteil aus den USA zum Keyword Advertising. Die Klägerin versuchte vergeblich, die Verwendung ihres Namens als Keyword verbieten zu lassen.

Die GEMA hat eine Unterlassungsklage gegen YouTube beim Landgericht München eingereicht, mit der sie Unterlassung der willkürlichen Schaltung der Sperrtafel "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrecht nicht eingeräumt hat." begehrt. Die Angabe erwecke den falschen Eindruck, die GEMA verweigere kategorisch die Lizenzierung. Hintergrund des Verfahrens sind die seit 2009 erfolglosen Verhandlungen zwischen der GEMA und YouTube. Im Kern geht es um eine Mindestvergütung pro Videoabruf. Die GEMA verlangt angeblich 0,375 Cent pro Videoaufruf. YouTube dagegen fordert eine prozentuale Summe, da sonst alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannt werden müssten. Mehr bei Heise.

Google führt ein neues Layout bei der Bildersuche ein, das für heftige Kritik sorgt. Bilder werden jetzt direkt bei Google in hoher Auflösung angezeigt. Details sind im Google-Blog beschrieben. Ob und wann die Änderungen auch in Deutschland kommen, ist noch nicht bekannt. Rechtlich dürfte Google auf alle Fälle Probleme bekommen. Die bisherige Bildersuche wurde von Gerichten sowohl in den USA als auch in Deutschland gebilligt, aufgrund der fair use Schranke des US-amerikanischen Urheberrechts bzw. vom BGH aufgrund der Annahme einer schlichten Einwilligung. Wenn jetzt aber ein Bild in hoher Auflösung von Google selber zugänglich gemacht wird, dürften diese Begründungen nicht mehr taugen. Siehe dazu auch "Verteidige dein Bild!"

Google macht angeblich im Kartellverfahren der EU Zugeständnisse. Die Kommission prüfe die Vorschläge. Mehr bei Heise.

5.1.13

Ende der FTC-Untersuchung von Google



Wie sich im Dezember bereits angedeutet hatte, konnte Google den Kartellstreit mit der Federal Trade Commission (FTC) gegen lediglich geringfügige Zugeständnisse beilegen. So hat sich das Unternehmen insbesondere verpflichtet, bei Streitigkeiten über die missbräuchliche Nutzung von Standard-Patenten zunächst eine neutrale Schlichtungsinstanz anzurufen, ehe  juristisch gegen die missbräuchliche Nutzung vorgegangen wird.

Für Google aber wohl der wichtigste Apsekt: Dem Unternehmen werden keine Vorschriften in Richtung Neutralität der Suchergebnisse gemacht und auch die Bevorzugung eigener Produkte wurde mehr oder weniger abgesegnet. Die FTC sieht zwar durchaus, dass mit der sog. Universal Search - der Einbindung von anderen Google Produkten wie YouTube oder Maps - in die Suchergebnisliste eine Bevorzugung von Hausprodukten von Google einhergeht. Auch leugnet sie nicht ab, dass der Algorithmus andere vertikale Suchdienste, die sich auf einzelne Bereiche spezialisiert haben, durch Zurückstufungen benachteilige. Jedoch dienten diese Änderungen der Verbesserung der Qualität der Google-Suche und damit denNutzern

In der Zusammenfassung der FTC liest sich dies dann so:

"In sum, we find that the evidence presented at this time does not support the allegation that Google’s display of its own vertical content at or near the top of its search results page was a product design change undertaken without a legitimate business justification. Rather, we conclude that Google’s display of its own content could plausibly be viewed as an improvement in the overall quality of Google’s search product. Similarly, we have not found sufficient evidence that Google manipulates its search algorithms to unfairly disadvantage vertical websites that compete with Google-owned vertical properties. Although at points in time various vertical websites have experienced demotions, we find that this was a consequence of algorithm changes that also could plausibly be viewed as an improvement in the overall quality of Google’s search results."
 
Erste Reaktionen auf die Entscheidung der FTC hat Searchengineland zusammengefasst.

 

22.12.12

Dezember 2012 - Dies und Das


Google hat in Belgien den Rechtsstreit mit Copiepresse beendet (mehr bei Heise). Das Unternehmen verpflichtet sich in einem Kooperationsvertrag, in den Medien der klagenden Verlage für seine Dienste zu werben und die Gerichtskosten zu übernehmen. Die Verleger wollen im Gegenzug Google-Dienste wie AdWords nutzen, um neue Leser zu gewinnen und ihre Reichweite zu steigern... Das hätten beide Seiten auch ohne sechsjährigen Rechtsstreit haben können ... Google zahlt jedenfalls nichts dafür, die Seiten der Verlage in den Google News anzuzeigen und zu verlinken ...

Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der beim "Keyword-Advertising" eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung - wie im Streitfall - in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10 – MOST-Pralinen)
Der BGH nimmt damit in Kauf, dass die Rechtsprechung zum Keyword-Advertising in Deutschland in eine andere Richtung geht als in Österreich (GRUR Int. 2011, 173, 175 - BergSpechte II) und Frankreich (GRUR Int. 2011, 625 - CNRRH). Er hält aber trotzdem keine erneute Vorlage an den EuGH für erforderlich, da es nach diesem Sache des nationalen Gerichts sei, die Frage der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion anhand der vom Gerichtshof entwickelten Maßstäbe unter Berücksichtigung aller Faktoren, die es für relevant erachtet, zu prüfen. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor.

Die US-Regierung plant nach Medienberichten keine Wettbewerbsklage gegen Google. Zwar musste das Unternehmen kleinere Zugestädnisse machen, ein Hauptvorwurf, Konkurrenten bei den Suchergebnissen zugunsten eigener Dienste benachteiligt zu haben, ist wohl vom Tisch (mehr bei Heise). In der EU ist der Ausgang des Kartellverfahrens zwar noch offen (siehe Heise), doch stehen die Zeichen ebenfalls auf Entspannung. Google soll der EU-Kommission im Januar ein Angebot unterbreiten, um das Verfahren um unlautere Geschäftspraktiken beizulegen (noch einmal Heise).