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Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

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20.5.13

BGH zur automatischen Vervollständigung bei Google


Der BGH hat doch etwas überraschend entschieden, dass Google für Vorschläge bei Google Suggest haftbar sein kann. Bislang liegt allerdings erst die Pressemitteilung vor, so dass ich die Entscheidung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt kommentieren möchte. Im konkreten Fall ging es um die
automatische Vervollständigung des Namens des Klägers um die Begriffe "Scientology" und "Betrug." Der BGH hat betont, dass, dass Google nicht für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge hafte. "Der Beklagten ist nämlich nicht vorzuwerfen, dass sie eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet hat, sondern lediglich, dass sie keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen. .. Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt."

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