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Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

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26.1.13

Automatische Mitbuchung einer Reiserücktrittsversicherung



Von mir erscheinen regelmässig Urteilszusammenfassungen zum Verbraucherschutz im Internet in der Zeitschrift VuR. In Heft 11/2012 geht es um ein Urteil des EuGH zu fakultativen Zusatzkosten bei Buchung einer Flugreise:

Der Begriff „fakultative Zusatzkosten“ in Art. 23 Abs. 1 letzter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ist dahin auszulegen, dass er im Zusammenhang mit Flugreisen stehende Kosten von Leistungen wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Reiserücktrittsversicherung erfasst, die von einer anderen Person als dem Luftverkehrsunternehmen erbracht und von dem Vermittler dieser Reise in einem Gesamtpreis gemeinsam mit dem Flugpreis von dem Kunden erhoben werden.

(Antwort des EuGH)
EuGH, Urteil vom 19.7.2012, Rs. C‑112/11


Sachverhalt (zusammengefasst)
Das OLG Köln hat dem EuGH in einem Verfahren um das Online-Reiseportal Flugreisen von ebookers.com eine Frage zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vorgelegt. Es möchte wissen, ob der Begriff „fakultative Zusatzkosten“ auch im Zusammenhang mit Flugreisen stehende Kosten wie eine Reiserücktrittsversicherung erfasst, die von einer anderen Person als dem Luftverkehrsunternehmen erbracht und von dem Vermittler dieser Reise in einem Gesamtpreis gemeinsam mit dem Flugpreis von dem Kunden erhoben werden.