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Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

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Mehr über mich und Links & Law demnächst in einem Blog-Beitrag!



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1.3.13

EuGH-Verfahren zum Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Google



Der EuGH hat diese Woche über die Vorlage eines spanischen Gerichts verhandelt, dessen Kern die Frage ist, ob Google aufgrund datenschutzrechtlicher Ansprüche dazu gezwungen ist, bei der Suche nach einer Person dieser unliebsame Links aus den Suchergebnissen zu entfernen (Rs. C-131/12, die konkreten Fragen). Konkret verlangt ein Spanier von Google Spain, dass bei Eingabe seines Namens nicht länger die amtliche Bekanntmachung einer Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahr 1998 angezeigt wird.

Berichten zufolge sollen die Richter überlegt haben, welche Auswirkungen ihre Entscheidung auf die Freiheit des Internets ín China haben könnte und ob sie überhaupt ein Urteil fällen dürfen, dass die ganze Welt betrifft. Bis wir erfahren werden, ob Google dazu instrumentalisiert werden darf, ein Recht auf Vergessenwerden im Internet zu etablieren, wird noch einige Zeit vergehen. Für Ende Juni wird eine Stellungnahme des Generalanwalts erwartet und danach dürften erneut ein paar Monate vergehen, bis das Urteil verkündet wird.

16.12.12

Suchmaschinen sollen helfen, Daten nicht mehr zu finden



Suchmaschinen sollen es mal wieder richten, zumindest nach der Ansicht der EU-Agentur für Informationssicherheit (European Network and Information Security Agency – ENISA). Worum geht es? Die Agentur hat sich mit dem Recht auf Vergessenwerden beschäftigt, das auch Inhalt der geplanten EU-Datenschutzverordnung ist (siehe dazu Das Recht auf Vergessenwerden nach dem Entwurf der EU-Datenschutzverordnung). Sie kommt in einem Bericht zu dem Ergebnis, dass eine rein technische Lösung zur Umsetzung des Rechts im Internet auf Vergessenwerden nicht zu realisieren ist. Wenn es aber nicht möglich ist, Inhalte zu löschen, dann solle das Auffinden wesentlich erschwert werden. Als pragmatische Lösung wird daher vorgeschlagen, dass Suchmaschinen für das „Vergessen" vorgesehene Daten zukünftig herauszufiltern und nicht mehr anzeigen:

„A natural way to “mostly forget” data is thus to prevent its appearance in the results of search engines, and to filter it from sharing services like Twitter. EU member states could require search engine operators and sharing services to filter references to forgotten data. As a result, forgotten data would be very difficult to find, even though copies may survive, for instance, outside the EU jurisdiction.“

5.10.12

2 Thesen zur Auslegung des Rechts auf Vergessenwerden im Kontext von Suchmaschinen


Ein Kernelement des Rechts auf Vergessenwerden nach Art. 17 des Entwurfs der EU-Datenschutzverordnung (siehe dazu diesen Beitrag) ist die Verpflichtung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, auf Verlangen nicht nur die Daten aus dem eigenen System zu löschen, sondern auch bei Dritten dafür zu sorgen, dass es zu keiner weiteren Verbreitung der Daten kommt.

Was könnte das nun für die Praxis bedeuten? Zunächst einmal ist die Annahme naheliegend, dass derjenige, der eine personenbezogene Information von seiner Webeite löschen muss, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass diese nicht weiterhin über Google zugänglich ist, z.B. über den Text eines Snippets oder über den Google Cache.

3.10.12

Das Recht auf Vergessenwerden nach dem Entwurf der EU-Datenschutzverordnung



Suchmaschinen sind die Gatekeeper des Internet. Wer etwas im Netz sucht, für den sind sie oder hierzulande fast ausschließlich Google der Startpunkt. Wer umgekehrt nicht will, dass etwas über ihn gefunden wird, der muss zumindest auch an dieser Stelle ansetzen. Was nicht über Google auffindbar ist, existiert für viele Nutzer nicht mehr. Dem entsprechend können Suchdienste auch in den Fokus rücken, wenn es um das sog. Recht auf Vergessenwerden geht. Zu diesem will ich heute allgemein kurz die Grundlagen nach der geplanten EU-Datenschutzverordnung darstellen, um im nächsten Beitrag über mögliche Auswirkungen auf Suchmaschinen zu spekulieren.