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Links & Law informiert über aktuelle Entwicklungen des Suchmaschinenrechts, greift aber von Zeit zu Zeit auch andere Themen des Internetrechts auf.

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30.11.12

November 2012 - Dies & Das



Nach einer kurzen Urlaubspause geht es heute mit einer Übersicht der wichtigsten Entwicklungen im Suchmaschinenrecht in diesem Monat weiter.

1. Aus den USA werden zwei weitere Urteile zur Verwendung fremder Marken als Keywords berichtet. In beiden Fällen wurde gegen den Markeninhaber entschieden:

Louisiana Pacific Corp. v. James Hardie Building Products, Inc., 2012 U.S. Dist. LEXIS 162980 (N.D. Cal. Nov. 14, 2012). The initial complaint. The amended complaint filed after this ruling.

CollegeSource, Inc. v. AcademyOne, Inc., 2012 WL 5269213 (E.D. Pa. October 25, 2012)

2. Die Authors Guild hat Berufung gegen das zugunsten des Hathitrust ergangenen Urteils (siehe dazu USA: Klage gegen HathiTrust scheitert - Nutzung ist fair use) eingelegt. Ebenfalls in die nächste Instanz geht das noch wichtigere Verfahren der Authors Guild gegen Google wegen der Buchsuche. Das Unternehmen greift die Zulassung der Klage als Sammelklage an. Weiter noch nicht entschieden ist die Frage, ob sich Google beim Scannen von Büchern in Universitätsbibliotheken und beim Anzeigen von Snippets aus ihnen auf fair use nach dem US-amerikanischen Urheberrecht berufen kann. Siehe Book Scanning As Fair Use: Google Makes Its Case As Authors Guild Appeals Hathitrust Fair Use Ruling.

3. Noch einmal separat aufgreifen werde ich eine Vorlage an den EuGH. Dieser wurde von einem schwedischen Gericht angerufen. Der Gerichtshof soll über die von vielen Nationalgerichten eigentlich bereits geklärte Frage entscheiden, ob das Setzen eines Links urheberrechtlich relevant ist (C-466/12).

4. Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht geht in eine neue Runde:
-  "Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen", so das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie zahlreiche weitere einzelne Wissenschaftler gemeinsam verfasst haben.
- Google hat sich mit der breit angelegten Kampagne "Verteidige Dein Netz" in die Diskussion eingeschaltet. Verbraucherschutzministerin Aigner sieht dies als "peinlichen Versuch", verschiedene Presseseiten sprechen von einem scheinheiligen Kampf des Unternehmens und die Verlegerverbände BDZV und VDZ von "übler Propaganda" (mehr auch bei Heise). Kein Wort natürlich darüber, wie starke Lobbyarbeit und ein Ignorieren der nahezu einheitlichen wissenschaftlichen Lehre erst zum jetzigen Stand führen konnten. Auch die Presse berichtet in dieser Angelegenheit kaum objektiv und verfolgt ihre eigenen Interessen. Dies jetzt Google vorzuwerfen, ist mehr als scheinheilig. Und die Politik springt natürlich z.T. auf diesen Zug mit auf und bringt die erste Lesung im Bundestag in einer nächtlichen Sitzung über die Bühne (dazu Heise).

5. Die US-Kartellwächter zweifeln daran, dass eine Klage gegen Google wegen Ausnutzung seiner Marktmacht erfolgsversprechend ist. Zuletzt war durchgedrungen, die Handelskommission FTC neige zu einer Klage. Dem ist jetzt wohl nicht mehr so. Mehr bei Heise.

6. Nach dem jüngsten Transparenz-Bericht von Google verlangen staatliche Stellen und Strafverfolgungsbehörden immer öfters die Herausgabe von Nutzerdaten. Mehr bei Heise.

7. Das OLG Köln hat sich mit dem Zueigenmachen von Inhalten durch Framing beschäftigt (Urteil vom 14.9.2012, Az. 6 U 73/12). Mehr dazu demnächst hier.

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